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AGB Spaeti Bürobedarf »

   
Spaeti Büro AG, Littau
Preise
Die Preise verstehen sich grundsätzlich netto, exklusive MWSt. Auf einzelnen Produktegruppen werden umsatzabhängige Mengenrabatte gewährt, auf gewissen Artikeln kommen mengenbezogene Staffelpreise zur Anwendung. Auf Aktionen und spezial Angeboten gewähren wir keinen zusätzlichen Rabatt. Preisänderungen bleiben zu jedem Zeitpunkt vorbehalten. Für einzelne Artikel gelten Tagespreise. (Druckerpatronen / Module)

Lieferfrist für Lagerware
Unser Lieferdienst ist für sorgfältige und zuverlässige Lieferungen bekannt. Bestellungen welche bis 11:00 Uhr eintreffen, werden in der Regel wie folgt geliefert:

Täglich von Montag bis Freitag
Stadt Luzern, Ebikon, Emmenbrücke, Emmen, Littau, Kriens, Horw, Rothenburg, Meggen

2-3x wöchentlich
Rontal, Willisau, Seetal, Sursee, Kantone Ob-und Nidwalden, Zug, Schwyz

Versandkosten
Der Hauslieferdienst wird durch den Versandservice der Post unterstützt. Bei Zustellungen per Post werden die Porti- sowie Handlingskosten wie folgt verrechnet:

Priority
Erhalt ca. 1-2 Tage

bis 2Kg. Fr. 10.00
bis 5Kg. Fr. 12.00
bis 10Kg. Fr. 15.00
bis 20Kg. Fr. 21.00
bis 30Kg. Fr. 28.00

  Economy
Erhalt ca. 3-4 Tage

Fr. 8.00
Fr. 10.00
Fr. 12.00
Fr. 18.00
Fr. 25.00


Express-Sendungen werden nach den effektiven Posttarifen verrechnet. Änderungen vorbehalten.

Zahlungskonditionen
Die Zahlungsbedingungen lauten in der Regel 20 Tage netto. In besonderen Fällen können individuelle Abmachungen getroffen werden. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenen Rechnungen fällig. Die Spaeti Büro AG behält sich die Verrechnung von Inkassospesen und Verzugszinsen sowie die Erhebung einer Mahngebühr vor. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der
Spaeti Büro AG. Unsere geschätzten Neukunden, welche über den E-Shop auf dem Internet bestellen, erlauben wir gegen Vorauskasse zu bedienen. Sobald die Zahlung eintritt, werden wir die Lieferung auslösen.

Garantie
Wir gewähren Ihnen die gleiche Garantie, wie der Hersteller oder Importeur der betreffenden Produkte. Garantieansprüche sind schriftlich, unter Beilage des beanstandeten Produktes und von Belegen, geltend zu machen.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Luzern; es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.